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Führerscheinerwerb für Nicht-EU-Bürger innerhalb von 6 Monaten:
1. Nach der ausführlichen Beratung melden Sie sich bei uns an und senden uns eine Kopie Ihres Passes zu. Mit dieser Kopie geht der Dolmetscher dann zur Ausländerpolizei zur Registrierung. Zeitgleich können Sie dann auch bei Ihrer Behörde in Deutschland das polizeiliche Führungszeugnis beantragen.
2. Sobald Ihnen Ihr polizeiliches Führungszeugnis vorliegt, senden Sie uns dieses mit Passbildern zu.
3. Nunmehr wird Ihre Arbeitserlaubnis beantragt sowie der entsprechende Arbeitsvertrag ausgestellt.
4. Nachdem nun alle notwendigen Unterlagen vorliegen, reisen Sie gemeinsam mit uns nach Tschechien. Die Anreise findet immer Sonntags statt. An diesem Tag werden alle notwendigen Unterlagen für die Behörden vorbereitet. Am Montag gehen wir dann gemeinsam zur Ausländerpolizei sowie zum Magistrat und beantragen dann dort Ihre Geburtsnummer und Ihren Wohnsitz. Gegen Mittag können Sie dann abreisen.
5. 2. Anreise zu Ihrer Führerscheinprüfung. Diese Anreise findet wieder i.d.R. Sonntags statt. Montag wird dann gemeinsam mit Ihnen Ihrer Bürgerkarte bei der Ausländerpolizei abgeholt.
Am Tag Ihrer Prüfung werden Sie zur Behörde begleitet, um dort die theoretische sowie praktische Prüfung abzulegen.
Nach bestandener Prüfung können Sie dann wieder abreisen. Ihr Führerschein wird dann nach 185 Tagen durch Vollmacht beim zuständigen Magistrat eingereicht und nach Ausstellung auch abgeholt. Selbstverständlich können Sie auch persönlich in Begleitung eines Dolmetschers Ihren EU Führerschein persönlich beim Magistrat abholen.
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